Bei der Fassade lässt sich ein großer Teil der Kosten über Förderung abfangen — wenn die Reihenfolge stimmt. Hier stehen die Programme 2026, was sie bringen und in welcher Reihenfolge Sie sie beantragen, damit nichts verfällt.
Kurz erklärt Für die Fassadensanierung greifen 2026 drei Wege: KfW 261 (bis zu 45 % Tilgungszuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus), die BAFA-Einzelmaßnahme BEG EM (15 % auf die Gebäudehülle plus 5 % iSFP-Bonus) und der Steuerbonus §35c EStG (20 % über drei Jahre). Zusammen senken sie den Eigenanteil um 15–45 %. Entscheidend: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, und die Wege lassen sich nicht beliebig kombinieren.
Die drei Förderwege für die Fassade 2026
Die Fassade zählt zur Gebäudehülle und ist damit über mehrere Programme förderfähig. Das sind die drei Wege und ihr jeweiliger Nutzen (Stand 2026, Richtwerte):
bis 45 %KfW 261 Tilgungszuschuss zum Effizienzhaus
15 + 5 %BAFA BEG EM Gebäudehülle + iSFP-Bonus
20 %Steuerbonus §35c EStG über 3 Jahre
Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?
Nicht jeder Weg passt zu jedem Vorhaben — und sie schließen sich teilweise gegenseitig aus:
KfW 261 (Kredit + Tilgungszuschuss): lohnt sich, wenn das ganze Gebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe saniert wird — dann ist der Zuschuss am höchsten.
BAFA BEG EM (Einzelmaßnahme): für die Fassade allein, ohne komplettes Effizienzhaus. 15 % plus 5 % iSFP-Bonus als direkter Zuschuss.
§35c EStG (Steuerbonus): Alternative ohne Antrag bei KfW/BAFA — 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer. Nicht mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar.
iSFP-Bonus: Die 5 % extra gibt es nur, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan steht — er lohnt sich fast immer.
Antragsreihenfolge — hier scheitern die meisten
Der häufigste Fehler kostet die komplette Förderung: zuerst bauen, dann Antrag. So läuft es richtig:
1. Energieberatung / iSFP durch eine förderberechtigte Fachperson — sichert den 5-%-Bonus.
2. Antrag stellen (BAFA-Zuschuss oder KfW über die Bank) — vor Auftragsvergabe und Baubeginn.
3. Zusage abwarten, erst dann Auftrag erteilen und bauen.
4. Nachweise einreichen (Fachunternehmererklärung, Rechnungen) — dann fließt der Zuschuss.
SSR übernimmt den Förderweg mit
Förderung ist Papierkram mit Fristen — ein falscher Schritt, und der Zuschuss ist weg. SSR plant die Fassade so, dass sie förderfähig ist, berechnet den zu erwartenden Zuschuss und begleitet den Antrag von der Energieberatung bis zur Auszahlung. Sie erhalten einen Festpreis nach Förderung und wissen von Anfang an, was Ihr Eigenanteil ist.
Häufige Fragen
2026 greifen drei Wege: KfW 261 mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus, die BAFA-Einzelmaßnahme mit 15 % plus 5 % iSFP-Bonus auf die Gebäudehülle, oder der Steuerbonus §35c mit 20 % über drei Jahre. Der Eigenanteil sinkt so um 15–45 %.
Immer vor Vorhabenbeginn — also vor Auftragsvergabe und Baubeginn. Wer zuerst baut und dann beantragt, verliert die Förderung. Richtige Reihenfolge: Energieberatung/iSFP, Antrag, Zusage abwarten, dann bauen, dann Nachweise einreichen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) einer förderberechtigten Energieberatung bringt zusätzlich 5 % Förderung auf Maßnahmen, die im Fahrplan stehen. Er lohnt sich fast immer, weil er den Zuschuss erhöht und die Reihenfolge der Maßnahmen ordnet.
Nicht beliebig. Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus §35c nicht mit einer KfW-/BAFA-Förderung kombinierbar — Sie wählen einen Weg. KfW-Effizienzhaus und BAFA-Einzelmaßnahme adressieren unterschiedliche Vorhaben. Welcher Weg für Sie am meisten bringt, hängt vom Umfang ab.
Ja. SSR plant die Fassade förderfähig, berechnet den zu erwartenden Zuschuss und begleitet den Antrag von der Energieberatung bis zur Auszahlung. Sie erhalten einen Festpreis nach Förderung und kennen Ihren Eigenanteil von Anfang an.